Zentrale/Administration
IG Osteoporose
Belpstrasse 11

3007 Bern

 

T 031 381 90 50

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Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung

 

Die Kostenübernahme ist gesetzlich geregelt. Es muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • Knochenbruch ohne besondere Gewalteinwirkung (zB Sturz/Stolpern aus dem Stand), insbesondere Vorderarm ("Handgelenk"), Oberarm ("Schulter"), Oberschenkelhals, Wirbelkörper
  • Einnahme (aktuell oder früher) von Kortison in Tablettenform, länger als 3 Monate
  • Störungen des Sexualhormon-Haushaltes:
    • bei Frauen: Ausbleiben der Regelblutung > 3 Monate, frühe Wechseljahre (< 45. LJ), Entfernung beider Eierstöcke, Medikamente gegen Brustkrebs (sog. Aromatasehemmer), Chemotherapie, Bestrahlung
    • bei Männern: Libidoverlust (Lustverlangen), Entfernung eines oder beider Hoden, Medikamente bei Hoden-/Prostatakrebs, welche den Testosteronspiegel senken
  • Magen-Darm: chronische Durchfälle, Zöliakie/Sprue, M. Crohn, Colitis ulzerosa, schwere Laktoseintoleranz, Operationen zur Gewichtsreduktion (zB Magen-Bypass)
  • HIV/AIDS
  • Überfunktion der Nebenschilddrüsen
  • Glasknochenkrankheit
  • Verlaufskontrolle jedes 2. Jahr unter Osteoporosetherapie

 

Beachten Sie aber, dass es eine Reihe weiterer negativer Einflussfaktoren auf Ihre Knochengesundheit gibt. Hier eine kleine Auswahl:

  • Zunehmendes Alter
  • Weibliches Geschlecht
  • Osteoporose in der Familie
  • Body-Mass-Index (BMI) < 20
  • Oberschenkelhalsbruch eines Elternteils
  • Gegenwärtiges Rauchen
  • Rheumatoide Arthritis
  • Alkoholkonsum > 2 Einheiten täglich
  • Diabetes mellitus Typ I
  • Überfunktion der Schilddrüse
  • Lebererkankungen

 


Ihr Arzt oder wir beraten Sie gerne!