Die Kostenübernahme ist gesetzlich geregelt. Es muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Knochenbruch ohne besondere Gewalteinwirkung (zB Sturz/Stolpern aus dem Stand), insbesondere Vorderarm ("Handgelenk"), Oberarm ("Schulter"), Oberschenkelhals, Wirbelkörper
- Einnahme (aktuell oder früher) von Kortison in Tablettenform, länger als 3 Monate
- Störungen des Sexualhormon-Haushaltes:
- bei Frauen: Ausbleiben der Regelblutung > 3 Monate, frühe Wechseljahre (< 45. LJ), Entfernung beider Eierstöcke, Medikamente gegen Brustkrebs (sog. Aromatasehemmer),
Chemotherapie, Bestrahlung
- bei Männern: Libidoverlust (Lustverlangen), Entfernung eines oder beider Hoden, Medikamente bei Hoden-/Prostatakrebs, welche den Testosteronspiegel senken
- Magen-Darm: chronische Durchfälle, Zöliakie/Sprue, M. Crohn, Colitis ulzerosa, schwere Laktoseintoleranz, Operationen zur Gewichtsreduktion (zB Magen-Bypass)
- HIV/AIDS
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Überfunktion der Nebenschilddrüsen
- Glasknochenkrankheit
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Verlaufskontrolle jedes 2. Jahr unter Osteoporosetherapie